33378 Rheda- Wiedenbrück & Umgebung
Diese Beratung gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI ist verpflichtend für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld erhalten und zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt werden. Die Beratung dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und soll sicherstellen, dass Sie und Ihre Angehörigen bestmöglich unterstützt werden.
Das Pflegegeld kann reduziert oder sogar entzogen werden, wenn Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen den verpflichtenden Beratungsbesuch nicht abrufen.
Die Häufigkeit der Beratung ist gesetzlich geregelt:
Gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI müssen die Beratungsgespräche in folgenden Intervallen durchgeführt werden:
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Das Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein zentrales Instrument zur Sicherung der Pflegequalität im häuslichen Umfeld. Es bietet Pflegebedürftigen und Angehörigen wertvolle Unterstützung, um eine bedarfsgerechte und würdevolle Pflege zu gewährleisten. Eine strukturierte Durchführung und kontinuierliche Qualitätssicherung sind entscheidend für den Erfolg dieser Maßnahme.
Wir komme gerne zu Ihnen nach Hause oder berate Sie auf Wunsch auch telefonisch.