Die Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe, wenn ihr Einsatz medizinisch notwendig ist. Zum Beispiel während der Schwangerschaft, nach der Entbindung, während einer schweren Erkrankung, nach einer Operation oder einem langen Krankenhausaufenthalt. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung.
Der Entlastungsbetrag wird zur Unterstützung im Alltag nach §45 a und b SGB XI auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € im Monat gewährt, das entspricht 1.572 € pro Jahr.
Wir helfen Ihnen bei der gesamten Abwicklung. Die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt direkt über uns, Sie brauchen sich hier um nichts zu kümmern.
Das Entlastungsbudget §42a SGB XI bündelt Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen jährlichen Budget von bis zu 3.539€ für pflegebedürftige (Pflegegrad 2-5).
Wir helfen Ihnen bei der gesamten Abwicklung. Die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt direkt über uns, Sie brauchen sich hier um nichts zu kümmern.
Wenn Sie noch nicht pflegebedürftig sind und auch kein medizinischer Grund vorliegt, können Sie die Haushaltshilfe selbstverständlich auch privat bezahlen.
Es wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Das Erstgespräch ist kostenfrei. Der Stundensatz beträgt 39,50 € und die Anfahrtskosten werden separat berechnet ( 0,40 € pro gefahrenem Kilometer).