Ihr Wohlbefinden liegt uns sehr am Herzen.
Der Zeitaufwand für den Haushalt ist doch erheblich größer als man denkt und geht von der freien Zeit ab, die man lieber anders verbringen möchte. Wir „Die Helfer im Alltag“ übernehmen gerne diese Aufgaben für Sie. Es liegt uns am Herzen, mit unserer Alltagshilfe diese Herausforderungen bestmöglich zu meistern und ermöglichen Ihnen, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen.
Zweisam statt Einsam.
Manchmal können die gewöhnlichsten Alltagssituationen zu einer Herausforderung werden. Gerne begleiten wir Sie als Alltagshelfer auch unterwegs. Sowohl als Begleitung zu einem Arzttermin als auch bei Behördengänge.
Es steht Ihnen während einer Schwangerschaft und nach der Entbindung eine Haushaltshilfe zu, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung benötigen.
Beispiele dafür sind:
Sie haben so lange Anspruch auf diese Hilfe, wie der Arzt Ihnen die Notwendigkeit bestätigt. Bei einer Unterstützung während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung fällt die gesetzliche Zuzahlung weg und die Haushaltshilfe wird komplett von der Krankenkasse übernommen.
Es steht Ihnen nach einem Unfall eine Haushaltshilfe zu, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung benötigen.
Beispiele dafür sind:
Bei einer Unterstützung nach einem Unfall haben Sie mit einem Kind (bis zum 12. Lebensjahr) Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die Sie bis zu 26 Wochen unterstützen darf. Ohne ein Kind im Haus sind es bis zu 28 Tage. Die Kosten werden von der Krankenkasse zu 90 % übernommen. Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich einfach.
Der gesetzlich festgelegte Anspruch ist im § 38 SGB V geregelt.