Die Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe, wenn ihr Einsatz medizinisch notwendig ist. Zum Beispiel während der Schwangerschaft, nach der Entbindung, während einer schweren Erkrankung, nach einer Operation oder einem langen Krankenhausaufenthalt. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung.
Der Entlastungsbetrag wird zur Unterstützung im Alltag nach §45 a und b SGB XI auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € im Monat gewährt, das entspricht 1.572 € pro Jahr.
Wir helfen Ihnen bei der gesamten Abwicklung. Die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt direkt über uns, Sie brauchen sich hier um nichts zu kümmern.
Die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI wird gewährt in Höhe von 1.612 € pro Jahr, wenn die Pflegeperson bereits 6 Monate gepflegt wurde.
Unter bestimmten Voraussetzungen, kann der Betrag, des nicht in Anspruch genommenen Anteils der Kurzzeitpflege, um 806 € erhöht werden.
Wir helfen Ihnen bei der gesamten Abwicklung. Die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt direkt über uns, Sie brauchen sich hier um nichts zu kümmern.
Wenn Sie noch nicht pflegebedürftig sind und auch kein medizinischer Grund vorliegt, können Sie die Haushaltshilfe selbstverständlich auch privat bezahlen.
Es wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Das Erstgespräch ist kostenfrei. Der Stundensatz beträgt 38 € und die Anfahrtskosten werden separat berechnet ( 0,40 € pro gefahrenem Kilometer).